SARS-CoV-2-Hygienekonzept für Führungen im Botanischen Garten (Stand: 30.06.2020)
- Es gelten die aktuellen Versionen der "Corona-Schutzverordnung des Landes NRW" [CoronaSchVO] sowie der "Allgemeinverfügung des Landes NRW zur Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen" [AV-NRW_Hochschulen].
- Die Anzahl der Teilnehmer/innen pro Führung ist auf maximal 10 Personen (plus Führungspersonal) begrenzt.
- Potentielle Teilnehmer/innen sind frei von mutmaßlichen Krankheitssymptomen (z. B. Husten, Schnupfen) und dürfen nicht aus einem Risikogebiet stammen.
- Sie müssen sich zuvor bei den Veranstaltern der Führung mit den folgenden Angaben angemeldet haben:
- Name und Vorname
- Anschrift (Straße, PLZ, Wohnort)
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse - Während der Führung ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Es muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, die die Teilnehmer/innen mitzubringen haben.
- Die Leiter/innen der Führung haben vor Beginn der Führung die Teilnehmer/innen namentlich zu überprüfen und sie in das Hygienekonzept einzuweisen.